Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ist gem. WEG gesetzlich vorgeschrieben. Diese Dienstleitung bieten wir für Gemeinschaften ab 3 Einheiten an. Hierbei sind wir als Verwalter des Gemeinschaftseigentums Ansprechpartner für Eigentümer und Geschäftspartner. Im Interesse der Gemeinschaft stehen wir als Vertrauensperson zur Verfügung.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der WEG-Verwaltung
Neben den Grundleistungen gem. § 27 WEG bieten wir folgende Inklusivleistungen an:
Komplette Buchhaltung
Uns kann man mit allen Fragen rund um die Abrechnung (auch den eigenen Mietern gegenüber) und Buchhaltung für die Immobilie konfrontieren … wir beraten und helfen gerne … von uns hören Sie nicht: das machen wir nicht oder dafür haben wir keinen Auftrag oder keine Zeit.
Weiterführende Informationen zum WEG: Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/WEG.pdf)
WEG-Verwaltung in Stuttgart und im Nordschwarzwald
Als Fachunternehmen für umfassenden Immobilienservice in der Region Baden-Württemberg bieten wir von unserem Firmensitz in Wildberg aus seriöse WEG-Verwaltungen für Wohnungseigentümer in der Region. Dabei vertreten wir als Verwalter Ihre Interessen als Eigentümergemeinschaft ab drei Einheiten. Tätig sind wir ortsnah für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in den Landkreisen Calw und Böblingen ebenso wie in Tübingen und Freudenstadt. Ob in Nagold oder Herrenberg, wir nehmen sämtliche Aufgaben eines Verwalters für das Gemeinschaftseigentum im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gewissenhaft wahr. Rufen Sie uns gerne auch von Horb oder Rottenburg und anderen Orten der Region aus an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch!
Verwaltung der Eigentümergemeinschaft und Zusatzleistungen
Neben Eigentümerversammlung und Verwaltungsbeirat ist ein ordentlich bestellter Verwalter nach WEG-Vorgaben ein unentbehrliches Organ für die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei wählen die Eigentümer den Verwalter gemeinsam und übertragen sämtliche im WEG festgeschriebenen Obliegenheiten in dessen Verantwortung. Als erfahrene Dienstleister für eine professionell durchgeführte Verwaltung gemeinsamen Wohneigentums stehen wir auf Verlangen der Eigentümer laut Beschluss umfassend zur Verfügung. Zu unseren Aufgaben zählen neben der Überwachung der Hausordnung auch die Instandhaltung und Instandsetzung von Sondereigentum wie z.B. Treppenhäuser, Keller, Balkone, Terrassen sowie Dachböden.
Die Obliegenheiten eines Verwalters im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft sind im WEG genau geregelt. Dabei nehmen wir Ihnen als Vertrauensperson per Vertrag sämtliche Tätigkeiten ab, zu denen Sie laut Gesetz als Gemeinschaft der Eigentümer einer Immobilie verpflichtet sind. Neben Pflege und Wartung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums gehören dazu die Einhaltung der Hausordnung sowie Durchführung und Leitung der Eigentümerversammlung. Auch für die Wartung der allgemeinen technischen Anlagen im Haus sind wir als Ihr bestellter Verwalter verantwortlich. Wir beauftragen, falls notwendig, Handwerker, regulieren Schäden am Vermögen und wickeln versicherungstechnische Zahlungen für die Feuer- und Hausratversicherung ab. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Beauftragung und Kontrolle der jährlichen Ablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern. Als kundenfreundliches Unternehmen bieten wir Ihnen sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen wie Kontrolle der Gemeinschaftsordnung als auch Zusatzleistungen nach Beschluss der Eigentümerversammlung.
Als Verwalter führen wir laut Vertrag stellvertretend für die Wohnungseigentümer die Konten mit den vom WEG vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklagen für notwendige Renovierungen, Sanierungen und Reparaturen im Bereich des Gemeinschaftseigentums. Dabei verwalten wir die Gelder der Eigentümer streng getrennt von unserem eigenen Vermögen auf sogenannten Fremdgeldkonten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Seriosität und absolute Vertrauenswürdigkeit sind neben Know-how und ökonomischen Kenntnissen bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum zwischen Calw und Tübingen unsere Visitenkarte.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne jederzeit an!
Neben der technischen und organisatorischen Verwaltung im Rahmen eines Vertragsmanagements übernehmen wir die komplette buchhalterische und wirtschaftliche Betreuung des gemeinschaftlichen Wohneigentums. Wir stellen im Auftrag der Wohnungseigentümer einen Wirtschaftsplan auf und verwalten sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie die Hausgeldzahlungen pro Kalenderjahr. Nehmen Sie bei Interesse an einer kompetenten und professionellen Wohnungseigentumsverwaltung Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich gerne von uns beraten!