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Verwaltung ihrer Eigentümergemeischaft (WEG) im Großraum Calw

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ist gem. WEG gesetzlich vorgeschrieben. Diese Dienstleitung bieten wir für Gemeinschaften ab 3 Einheiten an. Hierbei sind wir als Verwalter des Gemeinschaftseigentums Ansprechpartner für Eigentümer und Geschäftspartner. Im Interesse der Gemeinschaft stehen wir als Vertrauensperson zur Verfügung.

Unser Leistungsspektrum im Bereich der WEG-Verwaltung

Neben den Grundleistungen gem. § 27 WEG bieten wir folgende Inklusivleistungen an:

  • Erstellung der Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung + Einzelabrechnung je Einheit) Die Jahresabrechnungen werden zeitnah mit größter Sorgfalt und nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt. Sie sind für jeden Eigentümer leicht nachvollziehbar. Alle Unterlagen können von jedem Eigentümer eingesehen werden, Fragen werden natürlich gerne beantwortet. Zu jeder Jahresabrechnung gehört die Anlage Dienstleistungsanteil nach § 35 a als Einzelabrechnung für die Steuererklärung. 

  • Erstellung des Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr gem. § 28 WEG je Einheit.

  • Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen. Anstehende Versammlungen werden sorgfältig vorbereitet. Bei uns herrscht kein Zeitdruck. Alle anstehenden Probleme werden besprochen und Lösungen gefunden. Natürlich führen wir für Sie die vorgeschriebene Beschlusssammlung ohne extra Kosten. 

  • Vertragsmanagement 

  • Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung.

  • Regelmäßige technische Begehung des Gemeinschaftseigentums. Somit können Schäden am Haus zeitnah erkannt und behoben werden. 

  • Abwicklung von Versicherungsschäden.

  • Organisation und Begleitung bei anstehenden Sanierungen und Instandsetzungen. 

  • Organisation der Prüfung auf Legionellen gem. Trinkwasserverordnung.

  • Organisation der jährlichen Ablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Serviceunternehmen.

  • Erstellung der jährlichen Heizkostenaufstellung und Kontrolle der Heizkostenabrechnung.

Komplette Buchhaltung

  • Kontenführung – Verwaltung sämtlicher Gelder der WEG. 

  • Übersichtliches Führen von Sachkonten je Ausgaben- bzw. Einnahmeart. 

  • Buchung sämtlicher Bankbelege – Ablage inkl. zugehöriger Rechnung für eine bessere Prüfbarkeit aller Bankbuchungen für die Eigentümer oder den Verwaltungsbeirat.

  • Führen von Hausgeldkonten je Einheit / Eigentümer. 

  • Kontrolle und Eingabe der jährlichen Heizkostenabrechnungen vom Serviceunternehmen je Eigentümer / Einheit. 

  • Kontrolle der pünktlichen Hausgeldzahlungen / Mahnwesen. 

  • Teilung der monatlichen Zahlungen in Hausgelder und Instandhaltungsrücklage. 

  • Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage. 

  • Rechnungskontrolle und Zahlung. 

  • Buchung je Versicherungsfall – Verrechnungskonten zur besseren Übersicht. 

  • Anlage Dienstleistungsanteil je Einheit / Abrechnung für die Steuererklärung.

 

Weiterführende Informationen zum WEG: Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/WEG.pdf)

Verwaltung der Eigentümergemeinschaft und Zusatzleistungen

Neben Eigentümerversammlung und Verwaltungsbeirat ist ein ordentlich bestellter Verwalter nach WEG-Vorgaben ein unentbehrliches Organ für die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei wählen die Eigentümer den Verwalter gemeinsam und übertragen sämtliche im WEG festgeschriebenen Obliegenheiten in dessen Verantwortung. Als erfahrene Dienstleister für eine professionell durchgeführte Verwaltung gemeinsamen Wohneigentums stehen wir auf Verlangen der Eigentümer laut Beschluss umfassend zur Verfügung. Zu unseren Aufgaben zählen neben der Überwachung der Hausordnung auch die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums wie z.B. Treppenhäuser, Keller, Balkone, Terrassen sowie Dachböden. 

 

Die Obliegenheiten eines Verwalters im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft sind im WEG genau geregelt. Dabei nehmen wir Ihnen als Vertrauensperson per Vertrag sämtliche Tätigkeiten ab, zu denen Sie laut Gesetz als Gemeinschaft der Eigentümer einer Immobilie verpflichtet sind. Neben Pflege und Wartung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums gehören dazu die Einhaltung der Hausordnung sowie Durchführung und Leitung der Eigentümerversammlung. Auch für die Wartung der allgemeinen technischen Anlagen im Haus sind wir als Ihr bestellter Verwalter verantwortlich. Wir beauftragen, falls notwendig, Handwerker, regulieren Schäden am Vermögen und wickeln versicherungstechnische Zahlungen für die Gebäudeversicherung ab. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Beauftragung und Kontrolle der jährlichen Ablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern. Als kundenfreundliches Unternehmen bieten wir Ihnen sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen wie Kontrolle der Gemeinschaftsordnung als auch Zusatzleistungen nach Beschluss der Eigentümerversammlung. 

 

Als Verwalter führen wir laut Vertrag stellvertretend für die Wohnungseigentümer die Konten mit den vom WEG vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklagen für notwendige Renovierungen, Sanierungen und Reparaturen im Bereich des Gemeinschaftseigentums. Dabei verwalten wir die Gelder der Eigentümer streng getrennt von unserem eigenen Vermögen auf sogenannten Fremdgeldkonten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Seriosität und absolute Vertrauenswürdigkeit sind neben Know-how und ökonomischen Kenntnissen bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum zwischen Böblingen und Nagold unsere Visitenkarte.

Haben Sie Fragen? Sie können uns jederzeit Anrufen!

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